für unsere Kundschaft.
Als Bauherrenvertretung bevollmächtigt uns der Bauherr zur Vertretung gegnüber:
Gefordert sind hohe Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und volle Loyalität gegenüber dem Auftraggeber.
Die Bauherrschaft wird gegenüber dem ausführenden Totalunternehmer/ Generalunternehmer oder Architekten entlastet.
Aufgaben::