Bauherrenvertretung

für unsere Kundschaft.

Sie sind hier

Als Bauherrenvertretung bevollmächtigt uns der Bauherr zur Vertretung gegnüber:

  • Behörden
  • Ingenieur, Planer
  • Generalunternehmer
  • Unternehmer
  • Mieter, Käufer, etc.

Gefordert sind hohe Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und volle Loyalität gegenüber dem Auftraggeber.
Die Bauherrschaft wird gegenüber dem ausführenden Totalunternehmer/ Generalunternehmer oder Architekten entlastet.

Aufgaben::

  • Beratung in der Planungsphase und Baugesuchsverfahren
  • Optimierungsaufgaben in der Planungsphase
  • Prüfung der Vertragsgrundlagen und Ausführungsbeschriebe
  • Kosten- und Terminkontrolle
  • Abnahmen etc.

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